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Zulässige Belastungen
Die Summe der Nutzgewichte auf den einzelnen Belagflächen darf innerhalb eines Gerüstfeldes den Wert des sich aus der Tabelle , Spalte 3 zu berechnenden Nutzgewichtes je Gerüstfeld nicht überschreiten.
Je Person ist ein Gewicht von 100 kg anzusetzen.
Werden Lasten mit Hebezeugen auf Gerüste abgesetzt, ist deren Gewicht jeweils mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren.
Für die Belastung durch Personen ist kein Nachweis der Flächenpressung erforderlich.
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