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Der Belag des Dachfanggerüstes darf nicht tiefer als 1,50 m unter der Traufe liegen.
Die Breite b der Belagfläche (einschließlich Bordbrett) muss mindestens 0,60 m betragen.
Der Abstand b1 zwischen Innenkante Schutzwand und der Traufkante muss mindestens 0,70 m betragen.
Die Schutzwand muss die Traufe mindestens um das Maß 1,5 - b1 (Angabe in m) überragen. Die Höhe h1 der Schutzwand muss jedoch mindestens 1,0 m betragen.
Bei der Verwendung von 2,00 m hohen Schutzwänden (h1) und einem Abstand von 0,70 m ergibt sich, dass der Belag nicht tiefer als 1,20 m unter der Traufe liegen darf
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